Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software „Solavion Report“
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Solavion Report“ zwischen
Ramon Merolahandelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Solavion“
Frankenstraße 31
71701 Schwieberdingen
Deutschland
E-Mail: info@solavion.de
– nachfolgend „Anbieter“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – nachfolgend „Kunde“.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen ausgeschlossen.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Solavion Report ist eine browserbasierte Softwarelösung für die digitale Erfassung, Verwaltung, Dokumentation und Auswertung betrieblicher Rückmeldungen und Leistungsnachweise.
Die Software kann abhängig vom gebuchten Leistungsumfang unter anderem zur Verarbeitung von Auftragsdaten, Kundendaten, Leistungspositionen, Statusmeldungen, Hinweisen, Bildern, Dokumenten und Auswertungen genutzt werden.
2.2 Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Die Installation der Software auf Systemen des Kunden und die Überlassung des Quellcodes sind nicht geschuldet.
2.4 Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, aktualisieren und technisch anpassen, soweit dadurch die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Solavion Report auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt, eine kostenpflichtige Bestellung verbindlich abschließt oder der Anbieter die Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs ausdrücklich bestätigt.
3.3 Der Anbieter kann eine Registrierung oder Bestellung aus sachlichen Gründen ablehnen. Dies gilt insbesondere bei unvollständigen oder offensichtlich unrichtigen Angaben, einem begründeten Missbrauchsverdacht oder fehlender Unternehmereigenschaft.
3.4 Der Kunde versichert, dass die bei Registrierung und Vertragsschluss gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen wesentlicher Unternehmens- und Kontaktdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
4. Benutzerkonten und Zugänge
4.1 Der Kunde erhält entsprechend dem gebuchten Tarif Zugang zur Software. Die zulässige Anzahl an Benutzerkonten richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
4.2 Benutzerkonten dürfen nur durch die jeweils dafür vorgesehenen Personen verwendet werden. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, sichere Zugangsdaten zu verwenden und geeignete organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Benutzerkonten zu treffen.
4.4 Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er den Verlust von Zugangsdaten, eine unberechtigte Nutzung oder einen sonstigen Sicherheitsvorfall vermutet.
4.5 Der Kunde ist für Handlungen der von ihm eingerichteten Benutzer verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- die Software ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und unter Beachtung der geltenden Gesetze zu verwenden,
- keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten zu verarbeiten,
- keine Inhalte zu verarbeiten, durch die Rechte Dritter verletzt werden,
- keine Schadsoftware oder sonstigen schädlichen Programmcode in die Software einzubringen,
- keine Sicherheitsmaßnahmen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen,
- keine automatisierten Zugriffe durchzuführen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Software beeinträchtigen können,
- die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen für die von ihm eingestellten Daten sicherzustellen,
- die zur Nutzung erforderlichen Endgeräte, Browser und Internetverbindungen bereitzuhalten.
5.2 Der Kunde darf die Software ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht vermieten, unterlizenzieren, weiterverkaufen oder außerhalb des eigenen Unternehmens für Dritte betreiben.
5.3 Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Interoperabilität von Software, bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif oder einem individuellen Angebot des Anbieters.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt und ausgewiesen wird.
6.3 Wiederkehrende Nutzungsentgelte werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt oder an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
6.5 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im individuellen Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
6.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6.7 Der Anbieter kann den Zugang nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vorübergehend sperren, wenn sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug befindet.
6.8 Eine berechtigte Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7. Testphase und Einführungsangebote
7.1 Soweit dem Kunden eine kostenlose oder vergünstigte Testphase angeboten wird, ergeben sich deren Dauer, Preis und Funktionsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
7.2 Eine Testphase wird nicht automatisch kostenpflichtig verlängert, sofern der Kunde nicht vor Beginn der kostenpflichtigen Nutzung ausdrücklich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat.
7.3 Der Anbieter kann den Funktionsumfang einer Testversion beschränken und Testzugänge nach Ablauf des angegebenen Testzeitraums deaktivieren.
7.4 Ein Anspruch auf die wiederholte Gewährung einer kostenlosen oder vergünstigten Testphase besteht nicht.
8. Verfügbarkeit und Wartung
8.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software.
8.2 Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem individuellen Vertrag oder Service-Level-Agreement vereinbart wurde.
8.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Ausfällen externer Infrastruktur- und Telekommunikationsanbieter entstehen.
8.4 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiträumen durchgeführt.
8.5 Der Anbieter wird den Kunden über länger andauernde oder wesentliche Einschränkungen informieren, soweit dies unter den jeweiligen Umständen möglich und zumutbar ist.
9. Support
9.1 Der Kunde kann Supportanfragen über die vom Anbieter bekanntgegebenen Kontaktmöglichkeiten einreichen.
9.2 Der Anbieter bearbeitet Supportanfragen innerhalb angemessener Zeit und unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit.
9.3 Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
9.4 Leistungen, die über den üblichen Produktsupport hinausgehen, insbesondere umfangreiche Datenaufbereitungen, individuelle Entwicklungen, Schulungen oder Vor-Ort-Leistungen, können gesondert berechnet werden.
10. Kundendaten und Datenschutz
10.1 Die vom Kunden in Solavion Report eingestellten Daten und Inhalte bleiben im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde dem Kunden zugeordnet.
10.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um die Daten zu speichern, zu verarbeiten, zu sichern und dem Kunden über die Software bereitzustellen.
10.3 Der Anbieter darf Kundendaten nicht für vertragsfremde Zwecke verwenden, sofern hierfür keine gesetzliche Erlaubnis oder gesonderte Vereinbarung besteht.
10.4 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Auftragsverarbeitung eine Vereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO.
10.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten rechtmäßig erfolgt.
10.6 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung.
11. Datensicherung und Datenexport
11.1 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Daten.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, ihm besonders wichtige Daten in angemessenen Abständen über vorhandene Exportfunktionen zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
11.3 Die Software ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Archivierung oder revisionssichere Aufbewahrung, sofern eine solche Funktion nicht ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Tarifs vereinbart wurde.
12. Nutzungsrechte an der Software
12.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Solavion Report im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
12.2 Sämtliche weitergehenden Rechte an der Software, den Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Dokumentationen, Marken, Logos und sonstigen Inhalten verbleiben beim Anbieter beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
12.3 Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln oder Teile der Software in eigene Angebote übernehmen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Sperrung von Zugängen
13.1 Der Anbieter kann einzelne Benutzerkonten oder den gesamten Kundenzugang vorübergehend sperren, wenn
- konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder Sicherheitsvorfall bestehen,
- vom Kunden ausgehende Zugriffe die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigen,
- der Kunde erheblich oder wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt,
- eine Sperrung aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen erforderlich ist.
13.2 Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Entscheidung über eine Sperrung angemessen berücksichtigen.
13.3 Der Kunde wird über die Sperrung und deren wesentlichen Grund informiert, soweit dem keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
13.4 Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht.
14. Mängel und Leistungsstörungen
14.1 Der Kunde hat auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich und möglichst nachvollziehbar zu melden.
Die Meldung soll insbesondere die betroffene Funktion, den Zeitpunkt, das verwendete Endgerät beziehungsweise den Browser sowie die erkennbaren Auswirkungen enthalten.
14.2 Der Anbieter wird reproduzierbare und ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb einer angemessenen Frist untersuchen und beheben.
14.3 Ansprüche wegen einer Leistungsstörung bestehen nicht, soweit diese auf einer vertragswidrigen Nutzung, einer ungeeigneten technischen Umgebung, fehlerhaften Kundendaten oder einem vom Kunden vorgenommenen Eingriff beruht.
14.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
15.2 Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.6 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15.7 Bei einem vom Anbieter leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei einer ordnungsgemäßen und angemessenen Datensicherung entstanden wäre.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1 Vertragsbeginn, Abrechnungszeitraum und eine gegebenenfalls vereinbarte Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem gewählten Tarif oder dem individuellen Angebot.
16.2 Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
16.3 Bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit gelten die im jeweiligen Angebot genannten Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen.
16.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz vorheriger Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
16.5 Kündigungen müssen mindestens in Textform erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an info@solavion.de ist ausreichend.
17. Folgen der Vertragsbeendigung
17.1 Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende über die bereitgestellten Exportmöglichkeiten zu sichern.
17.3 Soweit technisch möglich und keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen, kann der Kunde seine Daten noch bis zu 30 Tage nach Vertragsende beim Anbieter anfordern.
17.4 Nach Ablauf dieses Zeitraums darf der Anbieter die Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgrundlagen eine weitere Speicherung erfordern.
17.5 Ein Anspruch auf die Aufbewahrung oder Wiederherstellung bereits gelöschter Daten besteht nicht.
18. Änderungen des Leistungsangebots
18.1 Der Anbieter darf Funktionen der Software ändern oder weiterentwickeln, wenn dies der technischen Verbesserung, der Sicherheit, der Fehlerbehebung oder der Anpassung an gesetzliche Anforderungen dient.
18.2 Änderungen dürfen den vereinbarten Gesamtcharakter der Leistung nicht grundlegend verändern oder den Kunden unangemessen benachteiligen.
18.3 Bei wesentlichen Änderungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.
19. Änderungen dieser AGB
19.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein sachlicher Grund kann insbesondere aus gesetzlichen Änderungen, neuer Rechtsprechung, technischen Entwicklungen oder notwendigen Sicherheitsanpassungen entstehen.
19.2 Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
19.3 Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Vergütung erfolgen nicht allein aufgrund dieser Änderungsklausel.
19.4 Soweit eine Änderung das vertragliche Verhältnis wesentlich zulasten des Kunden verändert, wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden einholen oder dem Kunden ein angemessenes Sonderkündigungsrecht einräumen.
20. Vertraulichkeit
20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
20.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erlangt wurden,
- unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.
20.3 Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
21. Referenznennung
Der Anbieter verwendet den Namen, die Marke oder das Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
22. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
23.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
23.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026